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BHK®-Beratung beim Immobilienkauf

Sicherheit beim
Kauf Ihrer Immobilie

Beratung beim Immobilienkauf:

Der Immobilienkauf stellt für viele Kaufinteressenten die wichtigste aber auch die teuerste Ausgabe im Leben dar. Hat man eine passende Immobilie gefunden, ist eine Vielzahl von weiteren Klärungen und Prüfungen vor dem Kauf und der Unterzeichnung des Notarvertrages notwendig.

Wir beraten Sie in allen Belangen bei Ihrem Immobilienkauf, beim Bau und der Bewertung Ihrer Immobilie in den folgenden Bereichen:

Architekturbüro und Sachverständigenbüro in München Beratung beim Immobilienkauf

Waisenhausstr. 78
80637 München

+49 (0) 89 179 532 61

+49 (0) 89 179 532 62

Beratung Immobilienkauf

Wir beraten Sie beim Kauf und Erwerb von:

– Eigentumswohnung
– Einfamilienhaus
– Reihenhaus
– Doppelhaushälfte
– Mehrfamilienhaus
– Gewerbeimmobilie

bei Bauträger- und GU-Objekten sowohl für Bestandsimmobilien als auch Neubauten

Über BHK®-Beratung

Die BHK®-Beratung Kaiser berät und unterstützt seit 2002 Immobilieninteressenten, Bauherren und Erwerber von Bauträgerobjekten, GU-Objekten und beim Kauf von privat in allen Angelegenheiten und Entscheidungen rund um den Immobilienkauf, den Neubau und Umbau und die Bauabwicklung in München und bayernweit.

Durch unsere über 25-jährige Architektentätigkeit und Erfahrung im Bausektor bieten wir Ihnen qualifizierte und kompetente Beratung beim Immobilienkauf, helfen Ihnen Risiken beim Immobilienkauf zu erkennen, Fehlkäufe und Fehlinvestitionen zu vermeiden und angemessene und faire Kaufpreise zu erzielen.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unsere Dienstleistungen.

Eine kurzfristige Bearbeitung Ihres Anliegens und Auftrags ist uns wichtig.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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Inhaber: Ralph Kaiser

Wir Helfen Ihnen in allen Phasen

Zu unseren Kunden gehören Bauherren, Immobilienkäufer und private Verkäufer. Wir sind Ihnen in jeder Phase behilflich.

Immobilienkauf vor Baubeginn

Beim Kauf eines Bauträgerobjekts das noch nicht errichtet ist, also bislang lediglich als Exposé vorliegt, sollten zumindest vorab fertiggestellte Referenzobjekte des Anbieters abgefragt und anschließend auch besichtigt werden.

Eine wichtige Voraussetzung beim Kauf einer Bauträgerimmobilie vor Baubeginn ist, dass die Baugenehmigung bereits erteilt ist. Die Baubeschreibung und die Baupläne, die das vertraglich geschuldete Soll darstellen, sollten fachtechnisch durch einen Fachmann geprüft und ggf. nachgebessert, ergänzt und konkretisiert werden.

Bestehen käuferseits Sonderwünsche die von der beschriebenen Bauleistung abweichen, sollten diese bereits zu einem frühen Zeitpunkt, nachdem der Kaufwille feststeht, nach Qualität und Preis verhandelt und, ggf. bepreist, in den Kaufvertragsentwurf aufgenommen werden. Denn alle Änderungen der Bauausführung, die Sie nachträglich wünschen, werden zumeist mit einem deutlichen Preisaufschlag angeboten und abgerechnet.

Durch unsere Beratung beim Immobilienkauf erhalten Sie die Sicherheit, dass alle erforderlichen Unterlagen zum Immobilienkauf vorgelegt und durch uns fachtechnisch geprüft werden. Wir unterstützen Sie bei Bedarf und Erfordernis selbstverständlich auch bei der Verhandlung von erforderlichen Nachbesserungen.

Kauf einer im Bau befindlichen Immobilie

Befindet sich die Immobilie bereits im Bau, empfiehlt es sich vor dem Kauf den Baustandard und die Bauqualität durch einen Bausachverständigen überprüfen zu lassen.

Hierdurch kann beurteilt werden, ob die bisherige Bauausführung mängelfrei erfolgt ist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, oder ob Nachbesserungen von Baumängeln notwendig sind, die dann auch kaufvertraglich geregelt werden können.

Die weitere Bauausführung sollte im Rahmen einer Baubegleitung (Baubegleitende Qualitätssicherung) bis zur Bauabnahme in regelmäßigen Abständen und zu definierten Bautenständen sachverständig überprüft werden.

Kauf einer Bestandsimmobilie

Beim Kauf eines bestehenden Hauses, oder einer bestehenden Eigentumswohnung, stellt die sachverständige Untersuchung und Beurteilung der Bausubstanz und des allgemeinen Bauzustands (bei Eigentumswohnungen das Sonder- und Gemeinschaftseigentum) eine der wichtigsten Überprüfungen dar, denn es gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“.

Sollten Sie also nach dem Kauf Baumängel feststellen, können Sie diese nicht mehr (ohne weiteres) geltend machen.

Die zum Kauf erforderlichen und zu prüfenden Unterlagen setzen sich, je nach Art der zu erwerbenden Immobilie, unterschiedlich zusammen.

Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Seite Beratung Immobilienkauf.

Gerne beraten wir Sie zu den für Ihren beabsichtigten Immobilienkauf notwendigen Unterlagen. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 – 179 532 61, per E-Mail an info@bhk-beratung.de, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Der Merkantile Minderwert von Gebäuden

Der Merkantile Minderwert ist ein vielfach unberücksichtiger, gleichwohl bestehender und auch sachverständigenseits berechenbarer Preisabschlag auf den Kaufpreis einer Immobilie.

Wenn an einem Gebäude ein bautechnischer, eventuell schadensträchtiger Mangel besteht, oder auch ein ehemals vorhandener Bauschaden der Immobilie fachtechnisch vollständig behobenen wurde, ist zumeist die Marktgängigkeit dieser Immobilie eingeschränkt, d.b. das Haus, die Eigentumswohnung u.a ist schwerer verkäuflich, die Kaufinteressenten werden rar.

Dies bedeutet andererseits, dass das Immobilienobjekt nicht mehr, respektive nur schwer zum vorher veranschlagten Kaufpreis veräußert werden kann. Bei Kaufinteressenten können Bedenken hinsichtlich der Schadensbeseitigung oder der Dauerhaftigkeit der vorgenommenen Schadensbehebung bestehen.

Diese Bedenken schlagen sich dann i.A. unmittelbar auf den Kaufpreis nieder, den ein Interessent bereit ist für eine vorgeschädigte Immobilie zu bezahlen. Diesen Preisabschlag bezeichnet man als Merkantilen Minderwert.

Architekturbüro und Sachverständigenbüro in München

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